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Tutorials Linkhaftung

 

Linkhaftung

Zu einer Legende des Internets gehört in Deutschland der sogenannte Link-Disclaimer. Unter Verweis auf das Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 distanziert man sich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und erklärt, dass man sich deren Inhalte nicht zueigen macht. Wer dieses Urteil des LG Hamburgs tatsächlich einmal gelesen hat, wird feststellen, dass das LG Hamburg im Gegenteil darin festgehalten hat, dass eine solche Haftungsfreizeichnungsklausel (Disclaimer) keine Wirkung hat.

Die Haftung für die Inhalte der verlinkten Website richtet sich danach, wie der Link präsentiert wird und wie sich der fremde Inhalt in die eigene Website einfügt.

Wer einen aktiven Link setzt, das ist ein Link, der sich automatisch aktiviert, ohne dass der User ihn noch extra anklicken muss, macht sich die darunter liegenden Informationen zu eigen. Stellt der so übernommene Inhalt eine Urheberrechtsverletzung dar oder verletzt er in sonstiger Weise die Rechte eines Dritten, so muss sich der Inhaber der linksetzenden Website voll dafür verantworten. Wenn der so übernommene Inhalt auch noch in Frames erscheint, und für den User nicht erkennbar ist, dass sich hier Fremdinhalte von einer anderen Website öffnen, so gilt das natürlich um so mehr.

Wer einen passiven Link setzt, also ein Link, der erst vom User angeklickt werden muss, der haftet für den darunter liegenden Inhalt nur unter bestimmten Umständen. Ob ich hafte, richtet sich danach, wie ich die fremden Inhalte präsentiere.

Erscheint der verlinkte Inhalt in einem Frame der Ursprungssite, dann muss man annehmen, dass der Linksetzer sich damit identifiziert. Schließlich erscheint der fremde Inhalt ja in einem Frame seiner Website.

Im Normalfall mischen sich aber nicht die Websites und es öffnet sich beim Anklicken des Links ein neues Browser-Fenster oder es erscheint die neue Site auf dem Bildschirm. Dann ist es wichtig in welchem Kontext der Link gesetzt wurde.

Am geringsten ist das Risiko, wenn der Link einfach nur die Adresse zur Kontaktaufnahme mit einem Dritten darstellt. So finden sich in diesem Ratgeber z. B. Links zur Deutschen Ausgleichsbank (Mittelstandsbank). In dem Verweis auf die Existenz dieses Instituts liegt noch keine Übernahme der Inhalte deren Website. Sollte sich irgendwo auf dieser Website ein unzulässiger Inhalt befinden, etwa eine Urheberrechtsverletzung oder eine wettbewerbswidrige Behauptung, so kann weder das DGB-Bildungswerk NRW noch ich als Autor dieses Ratgebers dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Schwieriger wird es aber, wenn ich der Website, auf die ich verlinke, ansehen kann, dass sie Verletzungen enthält. So gibt es viele „Hass-Sites“ im Netz. Dort finden sich leicht Beleidigungen gegen die Objekte des Hasses. Wer darauf verweist, der verbreitet diese Beleidigungen weiter, das ist unzulässig. (Beispiel für das Verbreiten mit Haftung: "Hier einige coole Sites, die ihr euch einmal ansehen solltet.") Eine Ausnahme gilt aber für den, der eine journalistische Berichterstattung vornimmt und lediglich auf diese Sites als Zitatquelle verweist. Man sieht, wie fließend die Grenzen hier sind.

Wer Deep Links setzt, wird in der Regel für den dort enthaltenen Inhalt verantwortlich sein. Deep Links sind solche Links, die sich nicht auf die Homepage einer anderen Website beziehen, sondern auf untergeordnete, meist spezielle Inhalte, wie z. B. einen einzelnen Artikel.

Die Schwierigkeit der Linkhaftung liegt darin, dass dieser Bereich noch nicht voll von der Rechtsprechung geklärt ist. Vor diesem Hintergrund bleibt einem nichts anderes übrig, als die Links sorgfältig zu überlegen. Mit einem Disclaimer kann man nicht gänzlich die Verantwortung abwälzen. Allerdings schadet der Disclaimer auch nicht und bringt immerhin zum Ausdruck, dass ich mich mit dem Inhalt nicht identifizieren will. Das kann durchaus seine Wirkung haben.

 
Seiten : 1
hinzugefügt am : 16.04.2005
Autor : na
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