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Software erstellen

Sofwareerstellungsvertrag

zwischen

_________________________________ (Unternehmer) und

_________________________________ (Kunde).

Die Vertragsparteien vereinbaren folgendes:

§ 1 Vertragsgegenstand

I. Gegenstand dieses Vertrages ist zunächst in einer ersten Phase (Planungsphase) die Planung der Software und die Erstellung einer Feinkonzeption sog. Pflichtenheft.

II. Vertragsgegenstand in der zweiten Phase ist die Erstellung der Software auf Grundlage des Pflichtenheftes.

Erster Teil: Planungsphase

§ 2 Planungsablauf und Verantwortlichkeit

I. Der Unternehmer wird den Kunden in der Planungsphase mit seiner Dienstleistung dabei unterstützen, ein Pflichtenheft einer Software anzufertigen. Dieses Pflichtenheft soll so erstellt werden, daß die Software den Anforderungen genügt, die in Anlage 1 festgehalten sind.

II. Die Entwicklung des Pflichtenheftes wird sich in folgenden Zwischenstationen vollziehen:

Ist-Analyse (incl der Hervorhebung der Stärken und Schwächen des Arbeitsablaufes)
Soll-Analyse (incl Vorschlägen zur Erhaltung der Stärken und Verbesserung der Schwachstellen)
Grobkonzept in fachlicher Hinsicht und - darauf aufbauend - in technischer Hinsicht
Feinkonzept in fachlicher Hinsicht und - darauf aufbauend - in technischer Hinsicht
III. Hinsichtlich der vorgenannten Punkte trifft den Kunden eine Mitwirkungspflicht. Der Unternehmer ist jedoch für die fachliche Qualität der einzelnen Stufen der Analyse und der Konzepte verantwortlich.

§ 3 Unterstützungsumfang

I. Der Unternehmer hat dem Kunden seine Dienste während der gewöhnlichen Geschäftszeiten zur Verfügung zu stellen. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Auffassung des Unternehmers nicht bzw nicht hinreichend nachkommt, kann der Unternehmer sich hierauf nur berufen, wenn er die Erbringung der Mitwirkungspflicht schriftlich unter konkreter Angabe der unzureichenden Punkte angemahnt hat.

II. Der Unternehmer wird alle Entwicklungswerkzeuge stellen, die für die Erstellung des Pflichtenheftes notwendig sind.

§ 4 Vergütung der Planungsphase

I. Für seine Tätigkeit während der Planungsphase erhält der Unternehmer einen Betrag von .... DM.

II. Soweit die Planungsphase über einen Zeitraum von ... Monaten hinausgeht, erhält der Unternehmer zusätzlich eine Vergütung in Höhe von ... DM für jede angefangene Woche.

III. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV. Die Vergütung ist in voller Höhe fällig mit der Vorlage aller Teile dieser Phase.

§ 5 Pflichtenheft

I. Das erstellte Arbeitsergebnis ist in Form eines gedruckten Pflichtenheftes festzuhalten und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.

II. Die formelle Gestaltung und Konzeption des Pflichtenheftes ist an dem in Anlage 2 festgehaltenen Muster zu orientieren.

III. Der Kunde erhält alle Rechte an dem Pflichtenheft in ausschließlicher Form. Er darf es insb. für die Erstellung einer entsprechenden Software verwenden, in jeglicher Art veröffentlichen und in jeglicher Art veräußern.



Zweiter Teil: Realisierungsphase

§ 6 Übergang in die Realisierungsphase

Der Unternehmer hat nach beidseitiger Unterzeichnung des Pflichtenheftes innerhalb einer Frist von .... Tagen das Recht, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung reduziert sich seine Vergütung für die Planungsphase nachträglich um ..... %. Etwa geleistete Beträge sind ggf. zurück zu erstatten.

§ 7 Realisierungsablauf und -verantwortlichkeit

I. In der Realisierungsphase wird der Unternehmer eine Software entwickeln, die den Anforderungen des Pflichtenheftes genügt.

II. Die Erstellung der Software wird der Unternehmer in folgenden Zwischenstationen vornehmen, wobei die Angabe hinter jeder Station die geplante Dauer der jeweiligen Station kennzeichnet.

Datenflußplan; .... Tage
Programmablaufplan; .... Tage
Codierung; ..... Tage
Compilierung; ..... Tage
Modularer Test; ..... Tage
Integrationstest; ..... Tage
Installation auf Beta-Test-System; ..... Tage
Beta-Test; ..... Tage
Gemeinsame Besichtigung der entwickelten Software auf Beta-Test-System; ..... Tage
Implementierung auf End-System; ..... Tage
Installation auf End-System; ..... Tage
Gemeinsame Besichtigung auf End-System; ..... Tage
Einweisung für Probebetrieb; ..... Tage
Probebetrieb auf Endsystem; ..... Tage
Abnahme; ..... Tage
Schulung der Mitarbeiter; ..... Tage
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

I. Der Kunde hat den Unternehmer jederzeit bei der Realisierung zu unterstützen. Er hat dem Unternehmer alle Informationen und Auskünfte zu erteilen. Insbesondere hat er folgende Mitwirkungspflichten.

Erstellung von Testdaten.
Bereitstellung von Personen, die den Beta-Test vornehmen.
Bereitstellung einer EDV-Anlage, auf der der Beta-Test vorgenommen werden kann.
........

II. Soweit der Kunde einer Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt, gerät der Unternehmer mit zeitlich nachgelagerten Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit er zuvor die Erbringung der Mitwirkungspflicht schriftlich unter Angabe der unzureichenden Punkte gerügt hat. Die vereinbarten Termine verschieben sich in einem solchen Fall um den Zeitraum der eingetretenen Verzögerung.

III. Stellt der Unternehmer fest, daß Angaben, Informationen, oder andere Mitwirkungsleistungen des Kunden fehlerhaft, unvollständig oder sonst zur Durchführung des Auftrages nicht geeignet sind, so wird er den Kunden darauf schriftlich unverzüglich hinweisen. Mit dem Hinweis tritt die gleiche Wirkung ein, als sei die Mitwirkungsleistung nicht rechtzeitig erbracht.

§ 9 Änderungsverlangen

I. Solange die Software nicht vom Auftragnehmer geliefert wurde, kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich eine Änderung der Anforderungen verlangen. Ein derartiges Änderungsverlangen läßt alle zeitlich nachgelagerten Termine entfallen.

II. Für die Realisierung von Änderungsverlangen kann der Unternehmer eine gesonderte Vergütung nach folgendem Vorgehen verlangen.

III. Sobald dem Unternehmer ein Änderungsverlangen angetragen wird, hat er die Arbeiten an der Softwareerstellung vorläufig einzustellen, dem Kunden die Einstellung und deren Dauer mitzuteilen, sowie ihn darauf hinzuweisen, daß er mit vergütungspflichtigen Prüfungsarbeiten beginnt. Für die Prüfungsarbeiten kann der Unternehmer eine Vergütung von ... je Arbeitsstunde verlangen. Nach Abschluß der Prüfung hat der Unternehmer dem Kunden verbindlich mitzuteilen, wie hoch die Mehrkosten der Änderung sind und welche zeitliche Verzögerung sie verursacht. Dies kann der Kunde innerhalb von 3 Tagen ablehnen. Danach gelten sowohl die Änderungswünsche, als auch die Mehrkosten als vertraglich vereinbart. Lehnt der Kunde ab, hat der Unternehmer die Software anhand des ursprünglichen Pflichtenheftes zu erstellen.

§ 10 Dokumentation

I. Der Unternehmer hat neben der eigentlichen Software eine vollständige Dokumentation der Software zu erstellen.

II. Zur Dokumentation zählt folgendes:

die Anwendungsbeschreibung in gedruckter Form.
die Anwendungsbeschreibung in Form von anwendungssensitiven Online-Hilfen.
die Installationsbeschreibung in gedruckter Form.
die Quellcodebeschreibung in elektronischer und gedruckter Form.
die Datenflußpläne.
die Programmablaufpläne.

III. Die Dokumentation ist eine Hauptleistungspflicht.

IV. Die formelle Gestaltung und Konzeption der Dokumentation ist an dem in Anlage 3 festgehaltenen Mustern zu orientieren.

§ 11 Abnahme

I. Der Unternehmer teilt dem Kunden schriftlich die Abnahmefähigkeit der Software mit und hat ihn zur Abnahme aufzufordern.

II. Zur Abnahme findet eine gemeinsame Besichtigung der Software und der Dokumentation statt. Hierbei protokollieren die Vertragsparteien schriftlich, welchen Spezifikationen des Pflichtenheftes die Software nicht nachkommt. Diese Dokumentation hat unterteilt danach zu erfolgen, ob der Unternehmer den Fehler zugesteht oder nicht.

III. Am Ende der Dokumentation ist schriftlich vom Kunden zu vermerken, ob er die Software in der Hauptsache als vertragsgemäße Leistung anerkennt.

IV. Auf diese Abnahmeerklärung hat der Unternehmer einen Anspruch, wenn die Software in allen wesentlichen Punkten die Anforderungen des Pflichtenheftes erfüllt.

V. Der Unternehmer hat dem Kunden die Dokumentation, den Maschienencode und den Quellcode zu übergeben.

VI. Verweigert der Kunde die Abnahme, die Abnahmeerklärung, oder die Besichtigung, so kann ihm der Unternehmer hierzu schriftlich eine Frist von zwei Wochen setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenso als erfolgt, wenn der Kunde sich widerspruchslos auf Leistungselemente einläßt, die der Abnahme nachgelagert sind.

§ 12 Nutzungsrechte

I. Der Kunde erhält das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Software auf sämtliche Arten zu nutzen, sie zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorzuführen und über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen, oder anderweitig zu verwerten.

II. Eingeschlossen ist ferner das Recht, ohne weitere Zustimmung des Unternehmers die Software und Dokumentation nach eigenem Ermessen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise umzugestalten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in der gleichen Weise wie die ursprüngliche Fassung der Software zu verwerten.

III. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zustimmung des Unternehmers einzelne oder sämtliche ihm eingeräumte Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

§ 13 Termine / Verzug

I. Jede Vertragspartei kann von der anderen Vertragspartei innerhalb von ... Tagen nach beidseitiger Unterzeichnung des Pflichtenheftes verlangen, daß das Ende jeder Zwischenstation (vgl. § 7) datumsmäßig bestimmt wird.

II. Kann der Kunde vom Unternehmer einen Verzugsschaden geltend machen, so kann er ohne weiteren Nachweis zur Höhe des Schadens ..... DM geltend machen. Dem Unternehmer bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen; dem Kunden bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 14 Gewährleistung

I. Der Unternehmer gewährleistet, daß die Software und die Dokumentation nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch - insbesondere dem Pflichtenheft - aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

II. Bis zum Ende der Gewährleistungsfrist nimmt der Auftragnehmer erforderliche Anpassungen der Dokumentation kostenlos vor, soweit die Änderungen im Rahmen einer Fehlerbeseitigung erfolgt sind.

III. Eine Gewährleistung entfällt, sofern der Kunde ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmers Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß ein Mangel nicht durch die von ihm oder von dem Dritten vorgenommene Programmänderung verursacht wurde.

IV. Die Gewährleistung wird vorrangig durch Nachbesserung erbracht. Weitergehende Gewährleistungsrechte kann der Kunde erst geltend machen, wenn er dem Unternehmer erfolglos zwei angemessene Fristen zur Beseitigung des Mangels eingeräumt hat.

§ 15 Vergütung

I. Der Unternehmer erhält vom Kunden für die Realisierung eine Pauschalvergütung in Höhe von ..... DM, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

II. Vorauszahlungen kann der Unternehmer nicht verlangen.

II. Die Vergütung wird in Höhe von 80% mit der Abnahme fällig.

III. Die restliche Summe darf der Kunde zur Sicherung der Gewährleistung bis zum Ende der Gewährleistungsfrist zurückhalten, soweit nicht der Unternehmer eine Bankbürgschaft einer deutschen Großbank zur Sicherung der Gewährleistung anbietet, die betragsmäßig 20% des Vergütungsanspruches erreicht.



Dritter Teil: Weitere Regeln

§ 16 Schutzrechte Dritter

I. Der Unternehmer stellt sicher, daß die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und daß nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung der Software in irgendeiner Weise einschränken oder ausschließen.

II. Der Unternehmer stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen den Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Der Unternehmer hat in einem solchen Falle das Recht, die Verteidigung zu übernehmen.

§ 17 Außerordentlich Kündigung

I. Der Kunde kann diesen Vertrag jederzeit kündigen.

II. Die Vergütungspflicht des § 649 BGB gilt entsprechend auch für die Planungsphase.

III. Die Vergütungspflicht des § 649 BGB gilt nicht, wenn der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grunde kündigt. Ein wichtiger Grund besteht auf Seiten des Kunden insbesondere, wenn

der Unternehmer seine Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich vernachlässigt.
der Unternehmer in Konkurs fällt, oder zahlungsunfähig wird.

IV. Der Unternehmer kann den Vertrag jederzeit nur aus wichtigem Grunde kündigen. In diesem Fall kommt § 649 BGB sowohl in der Realisierungs-, als auch in der Planungsphase zur Anwendung. Auf Seiten des Unternehmers besteht ein wichtiger Grund insbesondere, wenn

der Kunde in Konkurs fällt oder zahlungsunfähig wird.
der Kunde seinen Pflichten, Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten mehrfach, trotz wiederholter schriftlicher Mahnung unter konkreter Angabe der unzureichenden Punkte, grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht oder nicht richtig nachkommt.

§ 18 Herausgabepflicht

I. Der Kunde kann vom Unternehmer verlangen, daß dieser sämtliche im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages entstandenen Zwischen- und Endergebnisse herausgibt - Insbesondere das Pflichtenheft, die Softwareprodukte, Dokumentationen, Schriftstücke und sonstige Unterlagen.

II. Die vollständige Erfüllung dieser Verpflichtung hat der Unternehmer auf ausdrückliches Verlangen des Kunden eidesstattlich zu versichern.

§ 19 Haftung

I. Der Unternehmer haftet im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht eine vertragswesentliche Pflicht betroffen ist.

II. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgern ist eine Haftung für die Wiederbeschaffung verlorener Daten ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

III. In jedem Fall ist die Haftung auf DM ..... begrenzt.

§ 20 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen Informationen als vertraulich zu behandeln und unbefristet geheim zu halten.

§ 21 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer

Jede Vertragspartei benennt der anderen Vertragspartei eine fachkundige Person als Ansprechpartner, die befugt ist, die mit der Durchführung dieses Vertrages zusammenhängenden Entscheidungen herbeizuführen.

§ 22 Sonstiges

I. Dieser Vertrag und seine Anlagen enthalten sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, Nebenabreden bestehen nicht.

II. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie alle Erklärungen, die hinsichtlich dieses Vertrages abgegeben werden, bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

III. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jedoch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

IV. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, ..... . Anwendung findet in jedem Falle deutsches Recht.

(Ort, Datum, Unterschriften)

 
ID: 795
eingestellt am: 26.03.2005
Autor: na
Status zum lesen: Gast
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Webseite: www.dreamcodes.com
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