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Arbeitsvertrag 400 Euro

Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung




Zwischen

Fa.

im folgenden Arbeitgeber genannt,

und

Herrn Mustermann, geb. am,
wohnhaft in ...,
im folgenden Arbeitnehmer genannt

wird folgender Teilzeit-Arbeitsvertrag auf Basis einer 400 Euro Beschäftigung geschlossen.

§ 1 Inhalt und Beginn des Teilzeit-Arbeitsverhältnisses

1. Tätigkeitsbereich

Der Arbeitnehmer wird als Büro-Teilzeitkraft eingestellt. Der Mitarbeiter hat auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, wie z.B. die Unterstützung bei der Durchführung der Veranstaltungen seitens des Arbeitgebers.

2. Beginn des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses

Das Teilzeit-Arbeitsverhältnis beginnt am 1.8.2003 und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.

3. Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt monatlich maximal 40 Stunden.

Die Arbeitszeit wird kurzfristig entsprechend dem tatsächlichen Bedarf vereinbart.

Der Arbeitnehmer führt einen tagesaktuellen schriftlichen Stundennachweis.


§ 2 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält ein Arbeitsentgelt von brutto EURO 10,- pro Stunde. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber vorübergehend seine Lohnsteuerkarte zur Verfügung zu stellen, damit die Ausübung der geringfügigen Beschäftigung vermerkt werden kann.


§ 3 Nebenbeschäftigung

Der Arbeitnehmer informiert vor Antritt des Beschäftigungsverhältnisses den Arbeitgeber über alle schon bestehenden Arbeitsverhältnisse. Über Änderungen seiner Arbeitssituation informiert er den Arbeitgeber rechtzeitig. Bei Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht wird der Mitarbeiter verpflichtet, eventuelle Ansprüche des Sozialversicherungsträgers und des Finanzamtes an den Arbeitgeber zurückzuerstatten.

Der Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass er volle Rentenansprüche erwerben kann, wenn er monatlich 7,5 % seines Arbeitsentgelts an den Rentenversicherungsträger entrichtet.


§ 4 Arbeitsverhinderung

Bei Verhinderung des Mitarbeiters ist der Betrieb darüber unverzüglich zu informieren. Bei Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. Die Bescheinigung kann vom Arbeitgeber auch verlangt werden, wenn die Krankheit weniger als 3 Tage dauert.

Bei Krankheit wird bis zu 6 Wochen das Arbeitsentgelt weiterbezahlt.

Freistellungen aus persönlichen Gründen im Sinne von § 616 BGB werden nicht vergütet.


§ 5 Urlaub

Der jährliche Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der tatsächliche Urlaubsanspruch wird auf der Basis von 20 Urlaubstagen/Jahr bei einer 5 Tage-Woche errechnet.


§ 6 Verschwiegenheitspflicht

Der/Die Mitarbeiter/in verpflichtet sich, während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und auch nach Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.


§ 7 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Maßgeblich sind die gesetzlichen Mindestkündigungspflichten des § 622 BGB.


§ 8 Schlussbestimmungen

Alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag müssen beidseitig innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.






Frankfurt am Main, den ........................




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(Arbeitnehmer)




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(Arbeitgeber)

 
ID: 725
eingestellt am: 25.03.2005
Autor: ihk
Status zum lesen: Gast
gelesen: 5599
Webseite: www.dreamcodes.com
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