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Geheimhaltung

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG


zur neuen Entwicklung / technischen Idee / Erfindung


(im folgenden ”Entwicklung” genannt)


zwischen dem Erfinder


(im folgenden ”Erfinder” genannt)


und dem an einer Lizenz oder am Kauf interessierten Unternehmen


(im folgenden ”Interessent” genannt)


1.
Interessent und Erfinder verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten geheimen Erkenntnisse und Informationen zur Entwicklung, die insbesondere im Zusammenhang mit Neuentwicklungen, Vorführungen, Versuchen und Gesprächen stehen, streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Sie treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten.

2.
Der Interessent verpflichtet sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen ohne
ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten. Der Erfinder hält sich das alleinige und uneingeschränkte Recht zur Schutzrechtsanmeldung vor.

3.
Die Parteien werden Unterlagen, die sie jeweils vom anderen im Zusammenhang mit der Entwicklung usw. erhalten haben, nach Beendigung der Geheimhaltungsverpflichtung unverzüglich dem Informationsgeber zurückgeben. Eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden von sämtlichen Datenträgern gelöscht.

4.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Entwicklungen, die bereits zum Stand der Technik zählen und damit nicht mehr schutzfähig sind.

5.
Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichten sich beide Parteien für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Vereinbarung eine Vertragsstrafe in Höhe von
EUR ..................... zu zahlen


6.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren beide Vertragspartner ............................. als ausschließlichen Gerichtsstand.

7.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


..............................
Ort, Datum

..............................
Unterschrift

...............................
Unterschrift

 
ID: 1593
eingestellt am: 02.03.2008
Autor: Keine Angabe
Status zum lesen: Gast
gelesen: 4695
Webseite: www.dreamcodes.com
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